Das Amtsgericht hat den Angeklagten (in einem auf Antrag der Staatsanwaltschaft durchgeführten "beschleunigten Verfahren") wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt.
Auf die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und den Angeklagten wegen vorsätzlichen Vollrausches zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 5 Euro verurteilt; darüber hinaus hat es die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet, wobei die Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Gegen das Urteil des Landgerichts wendeten sich der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft jeweils mit der Revision.
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