Beanstandung der Ablehnung der Möglichkeit zu einem Opening Statement (Voraussetzungen des § 243 Abs. 5 Satz 3 StPO liegen vor)

 

 

 

An das Landgericht ...

... (Anschrift)

In dem Strafverfahren ...

gegen

Herrn ...

wegen des Verdachts des versuchten Totschlags

Az.: ...

wird die Entscheidung des Vorsitzenden, den Antrag der Verteidigung vom ... auf Gewährung des Wortes zur Abgabe einer Eröffnungserklärung abzulehnen, als unzulässig beanstandet und eine Gerichtsentscheidung beantragt.

Begründung:

Die Verteidigung hat am ... im Rahmen des ersten Verhandlungstages unmittelbar vor dem Beginn der Vernehmung des Angeklagten zur Sache einen Antrag auf Erteilung des Wortes zur Abgabe einer Eröffnungserklärung gestellt. Diesem Antrag wurde nicht entsprochen.

Diese Entscheidung des Vorsitzenden ist zu beanstanden.