Hohes Gericht,
ich beantrage, die Zurückweisung meiner Frage an den Zeugen förmlich zu verbescheiden. Meine Frage ist nicht rechtlich unzulässig.
Ich bin zur Offenlegung des Inhalts meines Vorhalts und der Quelle nicht verpflichtet. Ich möchte dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus prozesstaktischen Gründen auch nicht tun. Die Beanstandung greift in mein Recht auf unmittelbare Befragung des Zeugen ein.
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