Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 16. Mai 2017 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner Rüge der Verletzung sachlichen Rechts und einer Verfahrensrüge. Das Rechtsmittel erzielt mit der Verfahrensrüge den aus der Beschlussformel ersichtlichen Erfolg, erweist sich im Übrigen aber als unbegründet.
1. Die Rüge sachlichen Rechts zeigt keinen Rechtsfehler auf.
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|