1. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs [-
2. Die Annahmevoraussetzungen des §
Ein Verfassungsverstoß ist nicht ersichtlich. Insbesondere verletzt die angegriffene Entscheidung nicht das aus Art. 3 Abs. 1 GG hergeleitete Willkürverbot.
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