16.1.1 Begriff und Wirkungsfelder des Sachverständigen

Autor: Artkämper

"Richter in Weiß"

Allzu oft - und nur zu gerne - verlassen sich Juristen mehr oder weniger "blind" auf die Ausführungen von Sachverständigen und schließen sich deren "überzeugenden Ausführungen nach eigener kritischer Würdigung" an, zumal insbesondere vom "kriminaltechnischen Sachbeweis" eine falsche suggestive Wirkung ausgeht i.S.v. "Da kommt der Beschuldigte nicht mehr raus". Aus rechtssoziologischer Perspektive ist es daher zumeist nicht das Gericht, das die Sache entscheidet, sondern - um ein altbekanntes Wort aufzugreifen - der "Richter in Weiß" (Schreiber, in: FS Wassermann, 1985, S. 1007, 1010).

Tätigkeitsbereiche

Die Tätigkeiten und Wirkungsfelder von Sachverständigen unterschiedlicher Fachrichtungen haben in den vergangenen Jahrzehnten ständig an Bedeutung gewonnen, was auch auf neue Erkenntnisquellen der zugrundeliegenden Wissenschaften zurückzuführen ist. Die Bereiche der Einschaltung von Sachverständigen, die von Staatsanwaltschaft und Gericht im Falle mangelnder eigener Sachkunde beauftragt werden, sind mannigfaltig. Der Einsatz reicht von Fragen der Altersbestimmung bei Beschuldigten über DNA-Gutachten und Schuldfähigkeitsbegutachtungen bis hin zu Verkehrsunfallrekonstruktionen. Insbesondere weil eine Vielzahl kriminaltechnischer Untersuchungen durch Polizeibehörden durchgeführt wird, sind auch Polizeibeamte immer häufiger als Sachverständige im Strafverfahren tätig.