Die Ablehnung von Richterin Wallrabenstein wegen Besorgnis der Befangenheit wird für begründet erklärt.
A.
Der Befangenheitsantrag richtet sich gegen die Mitwirkung von Richterin Prof. Dr. Wallrabenstein im Verfahren auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung nach §
I.
Mit Schriftsatz vom 7. August 2020 hat der Antragsteller den Erlass folgender Vollstreckungsanordnung beantragt:
1.Der Bundestag und die Bundesregierung sind weiterhin verpflichtet, auf die Europäische Zentralbank (EZB) einzuwirken, damit der EZB-Rat umgehend eine den Anforderungen des Urteils vom 5. Mai 2020 -
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