Es wird festgestellt, dass das Rechtsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache erledigt ist.
Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 3.808 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin macht gegen den Beklagten Ansprüche aus einem Beratungsvertrag geltend.
Im erstinstanzlichen Verfahren war Richterin am Amtsgericht H. zur Entscheidung über die Klage berufen. Nachdem ein gegen sie gerichtetes Ablehnungsgesuch des Beklagten zurückgewiesen worden war, verurteilte sie ihn im Wesentlichen antragsgemäß, an die Klägerin 3.808,00 € zuzüglich Zinsen und vorgerichtlicher Mahnkosten zu zahlen. Gegen dieses Urteil hat der Beklagte Berufung eingelegt. Das Berufungsverfahren ist bei der 6. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz anhängig, deren Mitglied - bis zu seinem Tod am 4. Dezember 2019 - der Ehemann von Richterin am Amtsgericht H. war.
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