Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes unter Einbeziehung anderweit verhängter Freiheitsstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Hiergegen richtet sich die Revision des Angeklagten, die die Verletzung formellen und sachlichen Rechts rügt. Das Rechtsmittel ist unbegründet.
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