StPO § 216 Abs. 1 S. 1 § 230 Abs. 2 ; MRK Art. 6 Abs. 3 lit. e ;
Fundstellen:
NStZ 2005, 527
StV 2005, 433
Belehrung über die Folgen des Ausbleibens in der Hauptverhandlung in einer dem Angeklagten verständlichen Sprache
OLG Bremen, Beschluss vom 28.04.2005 - Aktenzeichen Ws 15/05
DRsp Nr. 2006/9465
Belehrung über die Folgen des Ausbleibens in der Hauptverhandlung in einer dem Angeklagten verständlichen Sprache
Die gem. § 216 Abs. 1 S. 1 StPO zu erteilende Warnung betreffend die Folgen des unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten in der Hauptverhandlung muss in einer diesem verständlichen Sprache erteilt werden.
Normenkette:
StPO § 216 Abs. 1 S. 1 § 230 Abs. 2 ; MRK Art. 6 Abs. 3 lit. e ;