Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme alternativer Steuervergünstigungen; Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs; Vernehmung des klagenden Mandanten als Partei
BGH, Urteil vom 16.10.2003 - Aktenzeichen IX ZR 167/02
DRsp Nr. 2003/15202
Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme alternativer Steuervergünstigungen; Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs; Vernehmung des klagenden Mandanten als Partei
»1. Kommt die Inanspruchnahme alternativer Steuervergünstigungen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen in Betracht, hat der Steuerberater grundsätzlich über die verschiedenen Möglichkeiten auch dann umfassend zu belehren, wenn noch nicht erkennbar ist, ob die unterschiedlichen Rechtsfolgen für den Mandanten jemals bedeutsam werden.2. Hat der Steuerberater schuldhaft über die Wirkung des sogenannten Objektverbrauchs bei Inanspruchnahme der erhöhten Abschreibung nach § 7bEStG nicht belehrt, so beginnt die Verjährung des daraus herrührenden Ersatzanspruchs nicht mit Bestandskraft des letzten diese Abschreibung gewährenden, sondern mit Zugang des die erhöhte Abschreibung für ein weiteres Objekt versagenden Steuerbescheids.3. Ist im Regreßprozeß gegen den rechtlichen Berater streitig, wie sich der Mandant bei vertragsgerechter Leistung des rechtlichen Beraters verhalten hätte, kann der Richter den Regreßkläger nach seinem Ermessen hierzu ohne weiteres als Partei vernehmen.«