BGH - Urteil vom 14.05.1986
3 StR 504/85
Normen:
StGB (1975) § 185 ;
Fundstellen:
DRsp III(323)153d
EzSt StGB § 185 Nr. 2
JR 1987, 125
JuS 1987, 700
MDR 1986, 863
NJW 1986, 2442
NStZ 1986, 453
StV 1987, 243

Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

BGH, Urteil vom 14.05.1986 - Aktenzeichen 3 StR 504/85

DRsp Nr. 1992/3738

Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

»Nimmt der Täter sexuelle Handlungen an oder vor einem Jugendlichen vor, ohne hierdurch den Tatbestand eines Sexualdelikts zu erfüllen, so kommt eine Bestrafung wegen Beleidigung in Betracht, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls über die mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Geschlechtsehre des Jugendlichen enthält.«

Normenkette:

StGB (1975) § 185 ;

Aus den Gründen:

Das Landgericht hat die Angeklagten B B, R H und S T von dem Vorwurf der sexuellen Nötigung und den Angeklagten H St von dem Vorwurf der versuchten Vergewaltigung zum Nachteil der damals 14jährigen Nebenklägerin freigesprochen. Es konnte nicht klären, ob die sexuellen Handlungen an der Nebenklägerin gegen deren Willen und mit Gewalt oder einvernehmlich vorgenommen worden sind. Gegen dieses Urteil richtet sich die zulässige Revision der Nebenklägerin, die mit der Sachrüge Erfolg hat.

I. Zutreffend rügt die Beschwerdeführerin, daß die Strafkammer das in der Anklage beschriebene Geschehen nicht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer - ggf. tätlichen - Beleidigung der Nebenklägerin (§ 185 StGB) geprüft hat.