I. In einem erstinstanzlichen Strafverfahren vor der Jugendkammer des Landgerichts S. nahm Rechtsanwalt H. als bestellter Verteidiger des Angeklagten O. am Termin zur Hauptverhandlung am 8. November 2006 teil. Das Verfahren war auf 09:15 Uhr terminiert und der Verteidiger entsprechend geladen worden. Die Hauptverhandlung begann um 9:30 Uhr und endete um 14:30 Uhr. Sie wurde von 09:40 Uhr bis 11:43 Uhr zur Führung von Verständigungsgesprächen und von 12:55 Uhr bis 14:10 Uhr für die Mittagspause unterbrochen.
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