Auf die Rechtsbeschwerde der Kläger wird der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 14. Zivilkammer - vom 24. Juni 2020 aufgehoben.
Das Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter am Landgericht S. wird für begründet erklärt.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €.
I.
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|