1. Der Antragsgegner Dr. F ... hat mit Schriftsatz vom 11. September 1970 den Richter Dr. v. Schlabrendorff wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Zur Begründung trägt er vor:
Herr Dr. v. Schlabrendorff sei wiederholt als Anwalt in "gehässiger Weise" gegen ihn und die Deutsche Nationalzeitung (DNZ) aufgetreten und habe sich dabei "in seiner persönlichen Feindseligkeit" zu "ehrverletzenden Formulierungen hinreißen" lassen. So habe er insbesondere im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Dr. F ... und einen anderen Journalisten der DNZ wegen Verunglimpfung des verstorbenen Generalmajors Oster für den Nebenkläger in einem Schriftsatz vom 3. Dezember 1962 ausgeführt:
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