I.
1. Die Deutsche Bundespost hat beim Streik des Jahres 1980 Beamte dazu verpflichtet, Arbeiten anstelle von streikenden Arbeitnehmern auszuführen. Die beschwerdeführende Postgewerkschaft sieht sich dadurch in ihrer Koalitionsfreiheit verletzt und will erreichen, daß der Post ein Beamteneinsatz bei künftigen Arbeitskämpfen untersagt wird. Mit der Verfassungsbeschwerde werden arbeitsgerichtliche Entscheidungen angegriffen, die die Rechtmäßigkeit des Beamteneinsatzes bestätigen und einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf künftige Unterlassung solcher Maßnahmen zurückweisen.
2. Bundesverfassungsrichter Söllner hat Umstände mitgeteilt, die nach seiner Auffassung eine Besorgnis seiner Befangenheit ohne Rücksicht darauf begründen könnten, daß er selbst sich nicht für befangen halte:
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