Beweisantrag gerichtet auf Verlesung einer Sacheinlassung des Angeklagten als Urkunde

 

 

 

An das Landgericht...

... (Anschrift)

Beweisantrag

In dem Strafverfahren

gegen

Herrn ...

Az.: ...

wird zum Beweis der Tatsache,

dass der Angeklagte sich in der schriftlich zu den Akten gereichten Stellungnahme vom ... (AS ...) erstmalig und einmalig zu den gegen ihn erhobenen Tatvorwürfen in der nachstehenden Form erklärt hat

"wörtliche Wiedergabe der Erklärung des Angeklagten",

die Verlesung der Stellungnahme des Angeklagten vom ... (AS ...) gem. §  249 StPO beantragt.

Begründung:

Grundsätzlich hat die Einlassung zur Sache entsprechend §  243 Abs.  5 Satz 2 StPO im Wege einer mündlichen Rede und Antwort gegenüber dem Gericht oder durch das Verlesen einer schriftlichen Erklärung in der Hauptverhandlung zu erfolgen. Ein Ersetzen der mündlichen Sacheinlassung durch die Übergabe einer schriftlichen Erklärung an das Gericht wurde bisher in der Rechtsprechung nicht für zulässig erachtet (z.B. BGH, Urt. v. 20.06.2007 - 2 StR 84/07, NStZ 2008, 349).