Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung und sexuellen Mißbrauchs von Kindern in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner auf die Sachrüge gestützten Revision. Das Rechtsmittel führt zu einer Einschränkung des Schuldumfangs und infolgedessen zur Aufhebung des Strafausspruchs; im übrigen ist es unbegründet.
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