BGH vom 03.09.1986
3 StR 355/86
Normen:
StPO § 142 ;
Fundstellen:
BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 1

BGH - 03.09.1986 (3 StR 355/86) - DRsp Nr. 1996/14061

BGH, vom 03.09.1986 - Aktenzeichen 3 StR 355/86

DRsp Nr. 1996/14061

Das Revisionsgericht kann in der Regel nicht prüfen, ob ein vor der Hauptverhandlung bestellter Pflichtverteidiger außerstande war, die Verteidigung sachgerecht zu führen. Der Angeklagte hat keinen Anspruch darauf, daß ihm ein bestimmter Pflichtverteidiger beigeordnet wird.

Normenkette:

StPO § 142 ;
Fundstellen
BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 1