BGH vom 28.09.1976
1 StR 581/76
Normen:
StPO § 244 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
MDR 1977, 108

BGH - 28.09.1976 (1 StR 581/76) - DRsp Nr. 1996/14738

BGH, vom 28.09.1976 - Aktenzeichen 1 StR 581/76

DRsp Nr. 1996/14738

a. Ob und in welcher Stärke eine Mann zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter bestimmten Umständen geschlechtliches Verlangen empfinden konnte und tatsächlich empfunden hat, läßt sich durch ein psychologisches Gutachten nicht feststellen. b. Daß die Alkoholkonzentration (hier: mindestens 2.5 pm) nicht geeignet ist, den Sexualtrieb schlechthin auszuschalten, entspricht gesicherter Lebenserfahrung; das Gegenteil kann durch einen psychologischen sachverständigen nicht bewiesen werden.

Normenkette:

StPO § 244 Abs. 3 S. 2;

Hinweise:

Anm. Holtz in MDR 1977, 108

Fundstellen
MDR 1977, 108