Gründe:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchter Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und mit einem Vergehen nach dem Waffengesetz unter Einbeziehung einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer einheitlichen Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht hielt den Angeklagten für überführt, in Berlin-Charlottenburg am 25. Februar 1995 an einem von der PKK initiierten Brandanschlag auf ein türkisches Reisebüro - ausgeführt durch Werfen eines "Molotowcocktails", der das Sicherheitsglas der Türscheibe nicht durchschlug - als Mittäter mitgewirkt zu haben. Von einem gleichartigen Anklagevorwurf, einen am 14. März 1995 verübten versuchten Brandanschlag auf ein überwiegend von Türken besuchtes Café in Berlin-Tiergarten betreffend, hat das Landgericht den Angeklagten mangels ausreichenden Tatnachweises freigesprochen.