Das Landgericht hat den Angeklagten L. wegen "Anstiftung zum schweren Raub in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung", den Angeklagten G. "wegen schweren Raubes in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung" jeweils zur Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Mit ihren Revisionen rügen die Angeklagten die Verletzung sachlichen Rechts; der Angeklagte L. beanstandet darüber hinaus das Verfahren. Das Rechtsmittel des Angeklagten L. hat keinen Erfolg; das des Angeklagten G. hat einen geringen Teilerfolg.
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|