BGH - Beschluß vom 04.07.1990 (3 StR 211/89) - DRsp Nr. 1992/1126
BGH, Beschluß vom 04.07.1990 - Aktenzeichen 3 StR 211/89
DRsp Nr. 1992/1126
Voraussetzungen für eine Richterablehnung durch einen Angeklagten wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund außerhalb der Hauptverhandlung geführter Verständigungsgespräche zwischen Gericht und Mitangeklagten.