BGH - Beschluß vom 06.09.2001
3 StR 256/01
Fundstellen:
StV 2001, 663
wistra 2001, 470
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf,

BGH - Beschluß vom 06.09.2001 (3 StR 256/01) - DRsp Nr. 2001/13521

BGH, Beschluß vom 06.09.2001 - Aktenzeichen 3 StR 256/01

DRsp Nr. 2001/13521

Gründe:

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Betruges in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Seine Revision hat mit einer Verfahrensrüge Erfolg.