Das Landgericht hat den Angeklagten S. wegen Anstiftung zum Versicherungsbetrug und wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Den Angeklagten R. hat es "wegen Beihilfe zur Anstiftung zum Versicherungsbetrug" unter Einbeziehung der Einzelstrafen eines rechtskräftigen früheren Urteils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Hiergegen wenden sich die Angeklagten mit ihren Revisionen, mit denen sie die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügen. Die Rechtsmittel haben mit einer Verfahrensbeschwerde Erfolg.
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