BGH - Beschluß vom 09.08.1988 (4 StR 222/88) - DRsp Nr. 1992/2350
BGH, Beschluß vom 09.08.1988 - Aktenzeichen 4 StR 222/88
DRsp Nr. 1992/2350
b. Richterablehnung wegen begründeter Besorgnis der Befangenheit(b) im Falle eines Richters, der einen das Vertrauen des Angeklagten genießenden (Pflicht-)Verteidiger wegen unvorschriftsmäßiger Kleidung von der Pflichtverteidigung entbunden hat;