Das Landgericht hat die Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt; es ist zu dem Ergebnis gelangt, daß die Angeklagte am 29. Februar 1996 bei der Gaumenoperation des fünf Monate alten G. (Nebenklägers) in der Universitätsklinik F. ihre Sorgfaltspflicht als Narkoseärztin verletzt hat, als sie dem Kind statt der vermeintlichen Kochsalzlösung, die sie zum Durchspülen des venösen Zugangs einsetzen wollte, aus einer auf ungeklärte Weise in die Nähe gelangten Flasche irrtümlich Wasserstoffperoxid injizierte, wodurch das Kind schwerste irreversible Hirnschädigungen erlitt. Gegen das Urteil hat die Angeklagte Revision eingelegt und dieses Rechtsmittel mit einer Verfahrensrüge und der Sachbeschwerde begründet.
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|