BGH - Beschluß vom 12.09.1986 (2 StR 455/86) - DRsp Nr. 1996/5024
BGH, Beschluß vom 12.09.1986 - Aktenzeichen 2 StR 455/86
DRsp Nr. 1996/5024
Das Urteil kann auf der unterlassenen Belehrung einer Zeugin über ihr Eidesverweigerungsrecht beruhen, wenn diese vereidigt worden ist und das Gericht der Aussage der Zeugin erhebliche Bedeutung beigemessen hat. Es ist hingegen nicht erforderlich, daß die Aussage ausdrücklich als vereidigte gewertet worden ist.