Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in fünf Fällen sowie wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt und die Sicherungsverwahrung angeordnet. Gegen dieses Urteil richtet sich die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt. Das Rechtsmittel hat mit einer Verfahrensrüge teilweise Erfolg.
1. Der die Vorwürfe bestreitende Beschwerdeführer beanstandet, die Strafkammer habe gegen § 261 StPO verstoßen, soweit sie ihn wegen sexuellen Mißbrauchs verurteilt hat. Sie habe den Inhalt von fünf von der Geschädigten an ihn gerichteten Briefen bei der Beweisführung zu seinem Nachteil verwertet, obwohl diese in der Hauptverhandlung nicht verlesen, sondern lediglich in Augenschein genommen worden sind.
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|