BGH - Beschluß vom 14.10.1980 (5 StR 206/80) - DRsp Nr. 1996/21661
BGH, Beschluß vom 14.10.1980 - Aktenzeichen 5 StR 206/80
DRsp Nr. 1996/21661
»Fragen, die der Überprüfung der früheren Aussage dienen und bestimmte durch eine allgemeine Aussage noch nicht beantwortete Einzelheiten betreffen, sind nicht ungeeignet i.S. des § 241 Abs. 2StPO.«