Der Deutsch-Kurdische Freundschaftsverein verfügt in einem Gebäude in Stuttgart über Räumlichkeiten. Ausweislich der Feststellungen im polizeilichen Durchsuchungsbericht vom 9. Dezember 1994 hatte der Verein im Erdgeschoß neben den Geschäftsräumen des Gebäudeeigentümers einen Verkaufsraum mit Lagerraum, einen Aufenthaltsraum, ein Musikzimmer, einen Spielraum, einen bestuhlbaren Raum sowie einen weiteren Lagerraum, die später zum Teil anders genutzt wurden. Im Obergeschoß stehen dem Verein ein etwa 120 qm großer Veranstaltungsraum und eine etwa 45 qm große Gaststätte zur Verfügung. Zwischen beiden liegen eine Küche (mit Durchreiche zum Gastraum), daneben ein zu allen anderen Räumen geschlossenes, fast 16 qm großes Büro mit Tür zum Flur und auf der anderen Flurseite Toilette und Lager.
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|