BGH - Beschluß vom 16.12.1994
2 StR 461/94
Normen:
StPO § 302 ;
Fundstellen:
NStZ 1995, 356

BGH - Beschluß vom 16.12.1994 (2 StR 461/94) - DRsp Nr. 1995/3011

BGH, Beschluß vom 16.12.1994 - Aktenzeichen 2 StR 461/94

DRsp Nr. 1995/3011

1. Die wirksame Rücknahme eines Rechtsmittels führt zu dessen Verlust; eine erneute Wiedereinlegung und ein entsprechender Wiedereinsetzungsantrag sind rechtlich ausgeschlossen. 2. Nicht die Ermächtigung zur Rücknahme eines Rechtsmittels bedarf der Form des § 302 Abs. 2 StPO, sondern nur deren Nachweis.

Normenkette:

StPO § 302 ;

Gründe: