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Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung
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1981
BGH
BGH - Beschluß vom 18.02.1981
3 StR 269/80
Normen:
StPO
§
207
, §
210
, §
336
S. 2;
Fundstellen:
NStZ 1981, 447
BGH - Beschluß vom 18.02.1981 (3 StR 269/80) - DRsp Nr. 1996/21619
BGH,
Beschluß
vom 18.02.1981
- Aktenzeichen 3 StR 269/80
DRsp Nr. 1996/21619
»Die bloße Fehlerhaftigkeit eines Eröffnungsbeschlusses kann mit der Revision nicht geltend gemacht werden.«
Normenkette:
StPO
§
207
, §
210
, §
336
S. 2;
Hinweise:
Anmerkung Rieß, NStZ 1981,
447
Fundstellen
NStZ 1981, 447
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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