BGH - Beschluß vom 18.11.2008
4 StR 301/08
Fundstellen:
BGHR StPO § 395 Anschluss 6
NStZ 2009, 174
StraFo 2009, 115
Vorinstanzen:
LG Saarbücken - 7.9.2007,

BGH - Beschluß vom 18.11.2008 (4 StR 301/08) - DRsp Nr. 2008/23555

BGH, Beschluß vom 18.11.2008 - Aktenzeichen 4 StR 301/08

DRsp Nr. 2008/23555

Gründe:

I. Den Angeklagten liegt zur Last, am 30. September 2001 in der "T." das damals 5-jährige Kind Pascal Z. sexuell missbraucht und getötet bzw. hierzu Hilfe geleistet zu haben. Darüber hinaus wird den Angeklagten W., M., R., C., S., We. und D. vorgeworfen, bereits vor dem Vorfall in der "T." die Kinder Pascal Z. und Bernhard M. bei verschiedenen Gelegenheiten sexuell missbraucht zu haben. Insoweit sind zunächst getrennte Verfahren geführt worden.