Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchter Vergewaltigung und versuchter sexueller Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren (Einzelstrafen: ein Jahr und neun Monate sowie sechs Monate) verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
1. Die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hat, soweit sie sich gegen die Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung richtet, Erfolg.
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