BGH - Beschluß vom 23.06.1981 (5 StR 234/81) - DRsp Nr. 1996/21576
BGH, Beschluß vom 23.06.1981 - Aktenzeichen 5 StR 234/81
DRsp Nr. 1996/21576
»Wird ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache abgelehnt, so muß der Beschluß die (rechtlichen oder tatsächlichen) Erwägungen enthalten, auf denen die Ablehnung beruht.«