BGH - Beschluß vom 25.03.1986
2 StR 115/86
Normen:
StPO § 261 ;
Fundstellen:
NJW 1986, 2652
NStZ 1986, 373

BGH - Beschluß vom 25.03.1986 (2 StR 115/86) - DRsp Nr. 1996/4981

BGH, Beschluß vom 25.03.1986 - Aktenzeichen 2 StR 115/86

DRsp Nr. 1996/4981

»Das Revisionsgericht ist zwar auch an solche Schlußfolgerungen des Tatrichters gebunden, die nicht zwingend, sondern nur möglich sind. Das gilt aber nicht, wenn die Grundlagen für diese Schlußfolgerungen nur in einer so losen Beziehung zur Tat stehen, daß sich das Ergebnis der Bewertung als bloße Vermutung erweist.«

Normenkette:

StPO § 261 ;
Fundstellen
NJW 1986, 2652
NStZ 1986, 373