BGH - Beschluß vom 26.02.1988 (4 StR 51/88) - DRsp Nr. 1996/5100
BGH, Beschluß vom 26.02.1988 - Aktenzeichen 4 StR 51/88
DRsp Nr. 1996/5100
»Die Verlesung eines Sachverständigengutachtens nach § 251 Abs. 2 S. 1 StPO muß auch dann durch einen begründeten Gerichtsbeschluß angeordnet werden, wenn alle Beteiligten mit der Verlesung einverstanden sind.«