BGH - Beschluß vom 27.09.1983 (1 StR 569/83) - DRsp Nr. 1996/4371
BGH, Beschluß vom 27.09.1983 - Aktenzeichen 1 StR 569/83
DRsp Nr. 1996/4371
»Fragen der Verteidigung dürfen nicht mit der gemäß § 244 Abs. 3 S. 2 StPO für die Ablehnung von Beweisanträgen zulässigen Begründung, daß sie "für die Entscheidung ohne Bedeutung" seien, zurückgewiesen werden.«