Der Generalbundesanwalt führt gegen die Beschuldigten P. Kr., W., H. und B. Krauth ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts, sich zu einer terroristischen Vereinigung mit der Bezeichnung "Das K.O.M.I.T.E.E." zusammengeschlossen und am 27. Oktober 1994 einen Sprengstoffanschlag auf die Bundeswehrkaserne in Bad Freienwalde verübt, sowie einen Sprengstoffanschlag auf die Justizvollzugsanstalt Berlin-Grünau in der Nacht zum 11. April 1995 beabsichtigt zu haben. Bei der Vorbereitung wurden die Beschuldigten P. Kr., H. und W. überrascht und flüchteten; sie sind seitdem untergetaucht.
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