I. Das Amtsgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler hat im Bußgeldverfahren gegen den in Jülich/Barmen wohnhaften Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eine Geldstrafe von 125,-- DM festgesetzt. Vor der Hauptverhandlung waren durch den ersuchten Richter zwei Zeugen in Frankfurt-Höchst und Wuppertal vernommen worden. - Diese hatten schon im Vorverfahren Angaben gemacht, von denen der Verteidiger des Betroffenen bereits in diesem Verfahrensabschnitt Kenntnis erlangt hatte. - Vom Termin zur richterlichen Vernehmung der beiden Zeugen waren der Betroffene und sein Verteidiger jeweils rechtzeitig benachrichtigt worden, hatten jedoch weder diese Termine wahrgenommen noch sind sie in der Hauptverhandlung anwesend gewesen.
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