Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Erwerbs in Tateinheit mit Einfuhr von Betäubungsmitteln und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Die Revision des Angeklagten führt zur Aufhebung des Urteils.
Das Landgericht hat lediglich festgestellt, daß der Angeklagte seit Juni 1988 bis zu seiner Festnahme am 9. Februar 1990 täglich ein halbes Gramm Heroin konsumierte. Seine Verlobte habe ebenfalls Heroin zu sich genommen. Insgesamt habe der Angeklagte für sich und seine Verlobte mindestens 300 g Heroin erworben.
Schon bald sei er dazu übergegangen, zur Finanzierung des gemeinsamen Eigenbedarfs an Rauschgift Heroin gewinnbringend an andere (iranische Landsleute, Deutsche und Zigeuner) zu verkaufen, und zwar bis Mitte April 1989.
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|