Das Landgericht hat den Angeklagten - unter Freisprechung im übrigen - wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) in Tateinheit mit Betrug (§ 263 StGB) unter Einbeziehung einer in einem anderen Verfahren rechtskräftig ausgesprochenen Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten und zwei Wochen verurteilt. Es hat die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
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