Das Schwurgericht hat den Angeklagten wegen Mordes - Tötung seiner früheren Geliebten S.H. aus niedrigen Beweggründen - zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt und ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit aberkannt.
Die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften und des sachlichen Rechts rügt, kann keinen Erfolg haben.
1. Verfahrensrügen:
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