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Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung
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1982
BGH
BGH - Urteil vom 03.08.1982
1 StR 371/82
Normen:
StPO
§
261
;
Fundstellen:
NStZ 1982, 478
BGH - Urteil vom 03.08.1982 (1 StR 371/82) - DRsp Nr. 1996/21416
BGH,
Urteil
vom 03.08.1982
- Aktenzeichen 1 StR 371/82
DRsp Nr. 1996/21416
»Eine Beweiswürdigung ist rechtsfehlerhaft, wenn ihr das Tatgericht einen nicht begründbaren Erfahrungssatz zugrunde legt.«
Normenkette:
StPO
§
261
;
Fundstellen
NStZ 1982, 478
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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