Das Landgericht hat die Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit räuberischem Angriff auf Kraftfahrer und mit schwerem Raub zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Die auf den Strafausspruch begrenzte Revision der Staatsanwaltschaft hat hinsichtlich aller Angeklagter Erfolg.
Die Revision des Angeklagten S. bleibt erfolglos.
Die Revisionen der Angeklagten L. und D. führen jeweils zu einer Änderung des Schuldspruchs und zu einer Aufhebung des Strafausspruchs.
I. Die Revision der Staatsanwaltschaft:
Die Staatsanwaltschaft beanstandet mit Recht, daß das Landgericht nicht auch das Mordmerkmal der Heimtücke bejaht hat.
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