Das Landgericht hat wegen versuchten Totschlags zum Nachteil des Nebenklägers I. D. die Angeklagten F. G. und Fa. G. verurteilt. Der Nebenkläger erstrebt mit der mit der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts begründeten Revision eine Verurteilung wegen versuchten Mordes. Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.
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