BGH - Urteil vom 09.04.1965 (4 StR 143/65) - DRsp Nr. 1994/6108
BGH, Urteil vom 09.04.1965 - Aktenzeichen 4 StR 143/65
DRsp Nr. 1994/6108
Nicht nur vor Antritt der Fahrt hat der Fahrer die ordnungsmäßige Beladung seines Fahrzeugs zu überprüfen, sondern auch während der Fahrt hat er sie zu überwachen. Derjenige, der ein beladenes Fahrzeug von einem anderen zur weiteren Führung übernimmt, ist in gleicher Weise verantwortlich.