BGH - Urteil vom 09.04.1997 (3 StR 387/96) - DRsp Nr. 1997/5058
BGH, Urteil vom 09.04.1997 - Aktenzeichen 3 StR 387/96
DRsp Nr. 1997/5058
»1. Zur Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch die Veröffentlichung fremder Textbeiträge in Presseerzeugnissen. 2. In den Fällen einer Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch die Veröffentlichung fremder Textbeiträge in Presseerzeugnissen ist Beihilfe rechtlich möglich.«
Normenkette:
VereinsG § 20 ;
Gründe:
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