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Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung
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1958
BGH
BGH - Urteil vom 11.02.1958
1 StR 6/58
Normen:
StPO
§
244
Abs.
6
;
Fundstellen:
BGHSt 11, 206
NJW 1958, 557
BGH - Urteil vom 11.02.1958 (1 StR 6/58) - DRsp Nr. 1996/15464
BGH,
Urteil
vom 11.02.1958
- Aktenzeichen 1 StR 6/58
DRsp Nr. 1996/15464
Ein Richter ist auch dann befugt, an der Entscheidung über Beweisanträge mitzuwirken, wenn er selbst als Zeuge benannt worden ist.
Normenkette:
StPO
§
244
Abs.
6
;
Fundstellen
BGHSt 11, 206
NJW 1958, 557
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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